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Kurzfassung Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen für
Studienfahrtenfahrten, Erlebnistouren und Eventfahrten
Allen Studienfahrten, Erlebnistouren und Eventfahrten in unserem Prospekt liegen die allgemeinen Reisebedingungen
zugrunde. Diese Reisebedingungen können bei der Bezirksstenografenjugend Rheinland-Westfalen im Verband für Informationsverarbeitung NRW E. V. eingesehen werden. Auf Wunsch wird Ihnen ein Exemplar ausgehändigt.
Abweichend von den allgemeinen Reisebedingungen gelten folgende Bestimmungen:
An unseren Fahrten können Jung und Alt ab 12 Jahren teilnehmen. Schüler, Jugendliche und Erwachsene sind herzlich
willkommen! Eine Mitgliedschaft in einem der über 30 angeschlossenen Stenografenvereine ist nicht erforderlich. Nichtmitglieder sind herzlich willkommen!
Bei der Anmeldung ist bei Studienfahrten eine Anzahlung von 55,00 € pro Person und Fahrt auf das Konto der Bezirksstenografenjugend Rheinland-Westfalen zu
entrichten. Erst mit Eingang dieser Anzahlung bei der Bezirksstenojugend Rheinland-Westfalen gibt es Anspruch auf Berücksichtigung als Teilnehmer. Die Restkosten sind vor Beginn der Reise, spätestens 6 Wochen
vor der Fahrt zu entrichten. Bei den Erlebnistouren ist mit der Anmeldung der Gesamtbetrag der Fahrt auf das o. g. Konto zu entrichten. Erst nach Eingang des Teilnehmerbeitrages der Erlebnistour gibt es ein
Anspruch auf Berücksichtigung als Teilnehmer. Eine Anmeldebestätigung wird dem Teilnehmer nach dem Zahlungseingang und Eingang der schriftlichen Anmeldung zugesandt.
Die Leistungen ergeben sich aus der
Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in unserem Reiseprospekt sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der
vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Bezirksstenojugend Rheinland-Westfalen.
Die Teilnehmer können jederzeit vor Freizeitbeginn von der Reise zurücktreten. Der
Rücktritt ist schriftlich, am besten durch eingeschriebenen Brief, zu erklären.
Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Bezirksstenojugend Rheinland-Westfalen als
Entschädigung den Reisepreis unter Abzug des Wertes ihrer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der Reiseleistung verlangen. Im Falle des Rücktritts kann die Bezirksstenojugend Rheinland-Westfalen eine
pauschalisierte Entschädigung verlangen. Bei einem Rücktritt verbleibt die Anzahlung in Höhe von 55,00 € in jedem Falle bei der Bezirksstenojugend Rheinland-Westfalen. Bei Rücktritt von einer Erlebnistour (bis
6 Wochen vor Fahrtbeginn möglich) wird eine pauschalisierte Entschädigung von 16,00 € enthoben. Im Falle eines Rücktritts bei Studienfahrten und Eventfahrten während der unten aufgeführten Zeit sind der
Bezirksstenojugend Rheinland-Westfalen die tatsächlich entstandenen Kosten, mindestens jedoch zusätzlich die folgend aufgeführten pauschalisierten Kosten zu zahlen:
zwischen 3 Monaten und 31. Tag vor Reisebeginn 25 % zwischen 30. Tag und 15. Tag vor Reisebeginn 50 % zwischen 14. Tag und Reisebeginn 100 %
Sollte bei kurzfristiger Abmeldung von einer Studienfahrt oder Eventfahrt eine Ersatzperson gefunden werden, wird lediglich die Verwaltungsgebühr von 55,00 € pro Person und Fahrt einbehalten.
Die Preise im Prospekt sind Endpreise.
Muss aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen eine Fahrt geändert oder abgesagt werden, z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, können
keine Ersatzleistungen geltend gemacht werden.
Die Gruppen werden, soweit nicht anders angegeben, von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begleitet.
Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
Die angegebenen Abfahrtsorte beziehen sich auf einen Zustieg von mind. 10 Teilnehmern. Wir behalten uns die Streichung eines Abfahrtsortes ausdrücklich vor.
Die Bezirksstenografenjugend Rheinland Westfalen haftet nicht für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die während der gesamten Fahrt entstehen.
Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass im Rahmen des abgeschlossenen Reisevertrages personenbezogene Daten von der Bezirksstenojugend Rheinland-Westfalen
gespeichert werden; diese Daten unterliegen den Vorschriften der Datenschutzgesetze.
Bezirksstenografenjugend Rheinland-Westfalen im Verband für Informationsverarbeitung NRW E. V.
Postfach 15 48, 59179 Bergkamen Tel. 02307 279755, Fax 02307 279757 E-mail:
info@bezirksstenojugend.de
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